Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit sich ein integrales Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. In dem Konzept werden die örtlichen Liegenschaften, Firmen, der Verkehr und die privaten Haushalte berücksichtigt.
Es besteht auch die Möglichkeit von Teilkonzepten, bei denen nur Teile der Stadt bertachtet werden.
Hierzu besteht auch der Anspruch auf öffentliche Fördermittel.