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Das ändert sich 2018 bei den Förderungen für mehr Energieeffizienz

Gut zu wissen: Für Eigenheimbesitzer, Unternehmen und Kommunen gibt es 2018 einige Veränderungen bei den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzierten Förderprogrammen für Energieeffizienz. Hier finden Sie einen Überblick, was neu ist.

Was ändert sich für Eigenheimbesitzer?

Energieberatung für Wohngebäude

Für Verbraucherinnen und Verbraucher steht künftig ein größerer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung. Sie können sich bei der vom BMWi geförderten „Energieberatung für Wohngebäude“ (zuvor: „Vor-Ort-Beratung“) nun von qualifizierte Fachleuten aus allen Branchen beraten lassen, sofern diese die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Handwerksmeister, die auch als Energieberater im Förderprogramm zugelassen sind, können eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan und die anschließende energetische Sanierung durchführen, sollten Kunden dies wünschen. Qualifizierte Energieberater informieren objektiv und neutral über mögliche Effizienzmaßnahmen und deren Förderung. Sie helfen dabei, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Das BMWi übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Wärme aus erneuerbaren Energien

Eigenheimbesitzer, die ihre alte ineffiziente Heizungsanlage gegen eine umweltschonende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien austauschen, müssen ab 1.1.2018 den Antrag auf staatlichen Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm (MAP) unbedingt stellen, bevor sie einen Handwerksbetrieb mit der Installation beauftragen. Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Sobald eine Eingangsbestätigung des BAFA vorliegt, kann der Handwerker beauftragt werden. Das Prinzip beim MAP bleibt unverändert: Je effizienter und umweltfreundlicher die Heiztechnik, desto höher der Zuschuss. Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro, für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die die Heizung unterstützt und Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer ab 1.1.2018 außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen, damit sie wieder optimal eingestellt ist.

Was ändert sich für Unternehmen?

Energieberatung im Mittelstand

Für mittelständische Unternehmen steht künftig ein größerer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung. Bei der vom BMWi geförderten „Energieberatung im Mittelstand“ können diese sich von qualifizierte Fachleuten aus allen Branchen beraten lassen, sofern die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen werden. Die Energieberatung und anschließende energetische Sanierung kann zudem vom selben Handwerks- oder Baubetrieb geleistet werden, sollten Kunden dies wünschen. Zuvor war das nicht möglich. Qualifizierte Energieberater informieren objektiv und neutral über mögliche Effizienzmaßnahmen und deren Förderung. Sie helfen dabei, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die bisherige Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Beratung zum „Energiespar-Contracting

Der Zuschuss für eine Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen, die ihre Energieeffizienz mit einem spezialisierten Energiedienstleister (ein sogenannter „Contractor“) an ihrer Seite steigern wollen, wird 2018 weiterhin gezahlt. Die bisherige Förderung des BMWi für eine Beratung zum „Energiespar-Contracting” wurde bis 31.12.2018 verlängert. Beim „Contracting“ setzt ein spezialisierter Energiedienstleister umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für den Auftraggeber um. Er plant, finanziert und realisiert alle Schritte für mehr Effizienz und sinkende Kosten. Der „Contractor” garantiert dem Auftraggeber die berechnete Energieeinsparung über eine längere Laufzeit. Im Gegenzug behält er einen Teil der erzielten Energiekosteneinsparungen zur Refinanzierung der Aufwendungen. Das BMWi übernimmt für eine Orientierungsberatung 80 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro. Im Anschluss kann zusätzlich die Beratung in der Umsetzungsphase bis zu 30 %, maximal 7.500 Euro, gefördert werden.

Umweltschonende effiziente Produktion

Investitionen in energieeffiziente Produktionstechnologien und Prozesse, die bislang durch das im Dezember 2017 beendete Förderprogramm „energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse“ finanziert wurden, werden 2018 durch andere Programme des BMWi unterstützt. Diese decken die bislang am häufigsten geförderten Investitionen für eine energieeffiziente Produktion ab.

Für den Einsatz hocheffiziente Querschnittstechnologien wie beispielsweise Lüftungsanlagen, Druckluftsysteme und Pumpen finanziert das BMWi Zuschüsse über das BAFA-Förderprogramm für Querschnittstechnologien.

Unternehmen, die Abwärme vermeiden beziehungsweise durch Wärmerückgewinnung nutzen, haben die Wahl zwischen der Förderung mit einem zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss durch das KfW-„Energieeffizienzprogramm Abwärme“ 294 und einem Investitionszuschuss durch das KfW-„Energieeffizienzprogramm Abwärme“ 494.

Energiemanagement

Die Förderung für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einsetzen wollen, wie etwa eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eine Energiemanagementsoftware erwerben und nutzen wollen, endete im Dezember 2017. Die Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems wird weiterhin durch die „Energieberatung im Mittelstand“ gefördert.

Was ändert sich für Kommunen?

Beratung zum „Energiespar-Contracting

Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die mit einem spezialisierten Energiedienstleister (ein sogenannter „Contractor“) an ihrer Seite ihre Energieeffizienz steigern wollen, bekommen auch 2018 einen Zuschuss für eine Beratung zum „Energiespar-Contracting”. Das BMWi hat die Förderung bis 31.12.2018 verlängert. Beim „Contracting“ setzt ein spezialisierter Energiedienstleister umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für den Auftraggeber um. Er plant, finanziert und realisiert alle Schritte für mehr Effizienz und sinkende Kosten. Der „Contractor” garantiert eine berechnete Energieeinsparung über eine vereinbarte Laufzeit. Einen Teil der Energiekosteneinsparungen behält er zur Refinanzierung der Aufwendungen. Das BMWi übernimmt für eine Orientierungsberatung 80 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro. Im Anschluss kann zusätzlich die Beratung in der Umsetzungsphase bis zu 30 %, maximal 7.500 Euro, gefördert werden.

© BMWi

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